Verbindliche Richtlinien und Selbstverpflichtung zur Mitnahme von Lebensmitteln bei der Oldenburger Tafel e.V.
1. Nur die Ehrenamtlichen, die ihre Bedürftigkeit mit einem gültigen und registrierten Oldenburg-Pass nachgewiesen haben, können einmal pro Woche Lebensmittel erhalten. Die Gültigkeit kann jederzeit von der Teamleitung überprüft werden.
2. Die Ausgabe erfolgt erst nach Freigabe der Lebensmittel durch Teamleitung oder Vorstand.
3. Die zur Mitnahme von Lebensmitteln berechtigten Ehrenamtlichen bereiten eine Kiste vor, die im rückwärtigen Regal deponiert wird. Dort hinein dürfen sie gewünschte Lebensmittel legen. Wenn sie ihre Arbeit abgeschlossen haben und nachhause gehen wollen, holen sie sich die Zustimmung der Teamleitung für ihre Auswahl.
4. Der Umfang dieser Lebensmittel soll der angemessenen Menge für eine Person für zwei, maximal drei Tage entsprechen.
5. Die Ausgabe erfolgt in der Regel am Einsatztag der entsprechenden Ehrenamtlichen und in Abstimmung mit (nur) der Teamleitung.
6. Darüber hinaus dürfen alle Ehrenamtlichen, unabhängig von der eigenen Bedürftigkeit, aber auch erst zum endgültigen Feierabend am Nachmittag, die Lebensmittel mitnehmen, die am nächsten Tag nicht mehr verzehrfähig wären (Verbrauchsdatum o.ä.). Auch diese Mitnahme ist erst nach Freigabe durch die Teamleitung gestattet.
7. Den Ehrenamtlichen ist der Verzehr von Lebensmitteln vor Ort in geringem Umfang gestattet. Ausgenommen sind nicht freigegebene Waren aus dem Sortierbereich, dem Kühllager oder dem Trockenlager.
8. Zuwiderhandlungen werden beim ersten Mal durch strenge Verwarnung, beim zweiten Mal durch Ausschluss geahndet.
Für die Abholung von Lebensmittel während der Sammeltour gilt für alle Fahrteams:
1. Lebensmittel werden in vollem Umfang in den Laderaum der Kühltransporter geladen und erst in der Ausgabestelle wieder komplett entladen und in die Sortierung gegeben. Vorher darf keine Ware entladen werden.
2. Einzig erlaubt sind ggf. Zusammenstellungen von Lebensmitteln für belieferte „Stille“ in Kisten oder Taschen während der Sammeltour.
3. Zuwiderhandlungen werden beim ersten Mal durch strenge Verwarnung, beim zweiten Mal durch Ausschluss geahndet.
Darüber hinaus dürfen alle Ehrenamtlichen, unabhängig von der eigenen Bedürftigkeit, aber auch erst zum Feierabend am Nachmittag, die Lebensmittel mitnehmen, die am nächsten Tag nicht mehr verzehrfähig wären (überzählige Brötchen, ablaufendes Verbrauchsdatum o.ä.). Diese Lebensmittel würden sonst an die Foodsharer ausgegeben. Auch diese Mitnahme ist erst nach Freigabe durch die Teamleitung gestattet.
Die Ehrenamtlichen können sich an den Lebensmitteln bedienen, wenn sie vor Ort oder während der Sammeltour einen Imbiss benötigen.
Ausgenommen sind nicht freigegebene Waren aus dem Sortierbereich, dem Kühllager oder dem Trockenlager.
Immer bereit stehen Kuchen und Kekse, Kaffee und Tee, Milch und Zucker.
Diejenigen Ehrenamtlichen, die „stille Bedürftige“ zuhause beliefern - ob nach dem Einsatz in der Ausgabestelle oder während der Sammeltour - müssen sich bewusst sein, dass sie stärker beobachtet werden, als sie annehmen.
Misstrauische Personen vermuten Selbstbedienung, wenn sie sehen, dass Taschen in private Autos oder Fahrräder geladen oder auf der Tour gepackt werden. Wenn jemand merkt, dass er oder sie beobachtet wird, wären ein paar Erklärungen sicher hilfreich.